Verhängnisvolle Flexerei in Waldheim

2022-03-18 02:56:22 By : Mr. Jack Zhang

Zwei Metallbauer gehen in den Knast. Aber nicht, um eine Strafe abzusitzen, sondern um ein Metallgestell in der Lackiererei der JVA Waldheim aufzubauen. Am Ende brennt es. Und einer der beiden sitzt. Und zwar auf der Anklagebank im Amtsgericht Döbeln.

Diese Flexerei war verhängnisvoll. Der Funkenflug entzündete eine Spritzwand der Lackiererei des Tischlerbetriebes der JVA Waldheim. In einer solchen Spritzwand – sie gehört zur Abzugsanlage – stecken jede Menge Filterplatten. Der Brand am 30. Januar dieses Jahres verursachte laut Staatsbetrieb für Immobilien- und Baumanagement 130 000 Euro Sachschaden.

„Das beschäftigt mich heute noch. Man macht sich Vorwürfe“, sagte ein Mittsechziger als Zeuge aus. Er hatte damals geflext und die per Strafbefehl verhängte Geldstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung bereits akzeptiert. Nun ging es um seinen Kollegen, einen 44-Jährigen aus Burgstädt. Er soll ebenfalls mit dem Winkelschleifer gearbeitet haben. Weil der zeitliche Zusammenhang sehr eng gewesen sei, machte die Staatsanwaltschaft auch dem Burgstädter den Tatvorwurf der fahrlässigen Brandstiftung. Auf ihren Antrag hatte das Gericht bereits einen Strafbefehl erlassen. Gegen diesen wehrte sich der Metallbauer nun. „Ich habe die Flex in die Hand genommen, konnte sie aber gar nicht bedienen. Herr H. ist Linkshänder, auf den war die Maschine eingestellt“, sagte der Handwerker. Griff und Schutz hätten überhaupt nicht gepasst. Unhandlich und gefährlich sei die Handhabung der Maschine gewesen. Außerdem habe der 44-Jährige die Schilder nicht gesehen, die vor Explosionsgefahr warnten, weil die Türen geöffnet waren.

Das bestätigte der Betriebsleiter der Tischlerei. Damit die Metallbauer die Teile des Gestells – an dieses kann man Holzteile zum Lackieren hängen – in die Lackiererei tragen konnten, standen die Türen natürlich offen. Das Warnschild war so nicht zu sehen. „Wir reden nicht mehr über den Vorfall. Das hat die beiden sehr mitgenommen. Herrn H. ärgern die Gefangenen schon als Brandstifter“, sagte der JVA-Beamte. Herr H., für den der Burgstädter an diesem Tag als Subunternehmer tätig war, konnte sich nicht mehr genau daran erinnern, ob dieser geflext hat. Bei der Polizei hat der Mann gesagt, er habe auf der Leiter gestanden und der 44-Jährige hätte ihm Handreichungen gemacht. „Den Winkelschleifer wird er mir gegeben haben“, sagte der Mittsechziger dazu vor Gericht. Kurz darauf bemerkten die beiden das Feuer. Der Jüngere kann der Logik zufolge also gar nicht geflext haben.

Das griff Rechtsanwalt Jens-Uwe Hoffmann in seinem Plädoyer auf, indem er dem Staatsanwalt widersprach und Freispruch beantragte. „Mein Mandant hat nicht geflext“, sagte er. Für Richterin Marion Zöllner überwogen am Ende die Zweifel. „Der Zeuge H. war sehr unsicher. Wir können nicht zweifelsfrei sagen, dass der Angeklagte geflext hat“, begründete die Richterin den Freispruch. Auch eine Tat durch Unterlassen schloss sie aus. Wie der JVA-Beamte sagte, habe nur der Ältere die Sicherheits-Belehrung gehört.

Was gab es an jenem Tag eigentlich zu flexen? Nun, das Metallgestell passte nicht in die Abzugsanlage. Deshalb wollte der Ältere von einem U-Profil etwas wegschneiden und griff nach der Flex. Mit verhängnissvollen Folgen. Den Brandschaden hat die JVA in Eigenleistung weitgehend selbst behoben, sagte der Leiter der Tischlerei. Das haben die Häftlinge gemacht.